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Die Zukunftige Geltung der Verhandlu...
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Krumhoff, Victoria Elisabeth.
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Die Zukunftige Geltung der Verhandlungsmaxime: Eine Untersuchung zu den Gestaltungsmoglichkeiten der Stoffsammlung in Einem Digitalen Erkenntnisverfahren = = The future validity of the negotiation maxim: An investigation into the design possibilities of the material collection in a digital knowledge process.
紀錄類型:
書目-電子資源 : Monograph/item
正題名/作者:
Die Zukunftige Geltung der Verhandlungsmaxime: Eine Untersuchung zu den Gestaltungsmoglichkeiten der Stoffsammlung in Einem Digitalen Erkenntnisverfahren =/
其他題名:
The future validity of the negotiation maxim: An investigation into the design possibilities of the material collection in a digital knowledge process.
作者:
Krumhoff, Victoria Elisabeth.
出版者:
Ann Arbor : ProQuest Dissertations & Theses, : 2024,
面頁冊數:
288 p.
附註:
Source: Dissertations Abstracts International, Volume: 86-03, Section: B.
Contained By:
Dissertations Abstracts International86-03B.
標題:
Transnationalism. -
電子資源:
https://pqdd.sinica.edu.tw/twdaoapp/servlet/advanced?query=31480273
ISBN:
9798384342069
Die Zukunftige Geltung der Verhandlungsmaxime: Eine Untersuchung zu den Gestaltungsmoglichkeiten der Stoffsammlung in Einem Digitalen Erkenntnisverfahren = = The future validity of the negotiation maxim: An investigation into the design possibilities of the material collection in a digital knowledge process.
Krumhoff, Victoria Elisabeth.
Die Zukunftige Geltung der Verhandlungsmaxime: Eine Untersuchung zu den Gestaltungsmoglichkeiten der Stoffsammlung in Einem Digitalen Erkenntnisverfahren =
The future validity of the negotiation maxim: An investigation into the design possibilities of the material collection in a digital knowledge process. - Ann Arbor : ProQuest Dissertations & Theses, 2024 - 288 p.
Source: Dissertations Abstracts International, Volume: 86-03, Section: B.
Thesis (Ph.D.)--Westfaelische Wilhelms-Universitaet Muenster (Germany), 2024.
Den Grundstein fur ein elektronisches Erkenntnisverfahren hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften uber den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und die Einfuhrung der elektronischen Akte gesetzt. Zu begrusen ist, dass die elektronischen Kommunikationswege durch die Einfuhrung des elektronischen Burger- und Organisationenpostfachs und der Nutzerkonten im Sinne des Onlinezugangsgesetzes fur juristische und naturliche Personen verbessert werden. Welche Auswirkungen die Einfuhrung neuer sicherer Ubermittlungswege hat, wird sich aber noch zeigen mussen. Gegenwartig steht noch keine Software bereit, uber die das elektronische Burger- und Organisationenpostfachs kostenfrei von Burgerinnen und Burgern genutzt werden kann. Der nationale Normenkontrollrat, der die Umsetzung des Onlinezugangs begleitet und bewertet, kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgabe, bis Ende des Jahres 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen uber die Internetportale des Bundes, der Lander und der Kommunen anzubieten, nicht mehr zu schaffen sei.Von insgesamt 575 geplanten Verwaltungsleistungen sind gegenwartig 16 Leistungen flachendeckend digital verfugbar. 14 der 16 verfugbaren Verwaltungsleistungen sind Bundesleistungen. Ob das Nutzerkonto bereits Ende des Jahres 2022 als sicherer Ubermittlungsweg eingerichtet wird, scheint aus diesem Grund fraglich. Schlieslich wird eine vollstandig elektronische Kommunikation bei den Amtsgerichten nach der gegenwartigen Lage nicht zu erreichen sein, da nicht anwaltlich vertretene Personen auch zukunftig Antrage und Erklarungen schriftlich oder mundlich zum Protokoll der Geschaftsstelle einreichen durfen. Auch ist eine elektronische Zustellung im Parteiprozess nur moglich, wenn die Parteien dieser vorher zugestimmt haben.Eine medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten wurde erst mit der vollstandigen Nutzung der elektronischen Akte gelingen. Diese wird bislang weder an den Amtsgerichten noch an den Landgerichten flachendeckend eingesetzt, sodass mit einem reibungslosen elektronischen Rechtsverkehr wohl fruhestens zum 1. Januar 2026 gerechnet werden kann. Problematisch ist auserdem, dass die elektronische Akte lediglich die Sammlung von Schriftsatzen aus Papier durch inhaltsgleiche PDF-Dateien ersetzt. Ihre Aufbereitung fuhrt im Vergleich zur herkommlichen Prozessakte zu keinen Arbeitserleichterungen. Vielmehr ergeben sich neue Aufgabenbereiche, die zu einer Mehrbelastung fuhren konnen. So werden den Richterinnen und Richtern durch die elektronische Aktenfuhrung Aufgaben ubertragen, die fruher von der Geschaftsstelle ubernommen wurden. Auserdem mussen sie sich neben ihrer richterlichen Tatigkeit mit den technischen Herausforderungen auseinandersetzen, die mit einer elektronischen Aktenfuhrung einhergehen.Die Verankerung von elektronischen Formularen gemas § 130c ZPO, die ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form ubermittelt werden konnen, ist hingegen positiv zu bewerten. Sie konnen den Grundstein fur die Entwicklung eines zukunftigen Online-Verfahrens bilden. Die potentielle Bedeutung von Formularen darf auch nach Auffassung von Preus nicht unterschatzt werden.Insbesondere die Ubermittlung strukturierter maschinenlesbarer Daten konne dazu beitragen, die gerichtlichen Arbeitsablaufe wesentlich effizienter gestalten.Hinsichtlich der mundlichen Verhandlung ist festzustellen, dass diese gegenwartig vorrangig im Gerichtssaal stattfindet. Die Gerichte konnen eine Videoubertragung zwar von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien anordnen. Die Richterinnen und Richter haben sich aber wahrend der Videoubertragung im Gerichtssaal aufzuhalten. Den Parteien steht es dabei frei, ob sie an der mundlichen Verhandlung in Person oder von einem anderen Ort aus durch Videoubertragung teilnehmen. Die Moglichkeit, personlich an der mundlichen Verhandlung im Gerichtssaal teilzunehmen, wird also nicht eingeschrankt.
ISBN: 9798384342069Subjects--Topical Terms:
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Transnationalism.
Die Zukunftige Geltung der Verhandlungsmaxime: Eine Untersuchung zu den Gestaltungsmoglichkeiten der Stoffsammlung in Einem Digitalen Erkenntnisverfahren = = The future validity of the negotiation maxim: An investigation into the design possibilities of the material collection in a digital knowledge process.
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Advisor: Heiderhoff, Bettina.
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Den Grundstein fur ein elektronisches Erkenntnisverfahren hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften uber den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und die Einfuhrung der elektronischen Akte gesetzt. Zu begrusen ist, dass die elektronischen Kommunikationswege durch die Einfuhrung des elektronischen Burger- und Organisationenpostfachs und der Nutzerkonten im Sinne des Onlinezugangsgesetzes fur juristische und naturliche Personen verbessert werden. Welche Auswirkungen die Einfuhrung neuer sicherer Ubermittlungswege hat, wird sich aber noch zeigen mussen. Gegenwartig steht noch keine Software bereit, uber die das elektronische Burger- und Organisationenpostfachs kostenfrei von Burgerinnen und Burgern genutzt werden kann. Der nationale Normenkontrollrat, der die Umsetzung des Onlinezugangs begleitet und bewertet, kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgabe, bis Ende des Jahres 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen uber die Internetportale des Bundes, der Lander und der Kommunen anzubieten, nicht mehr zu schaffen sei.Von insgesamt 575 geplanten Verwaltungsleistungen sind gegenwartig 16 Leistungen flachendeckend digital verfugbar. 14 der 16 verfugbaren Verwaltungsleistungen sind Bundesleistungen. Ob das Nutzerkonto bereits Ende des Jahres 2022 als sicherer Ubermittlungsweg eingerichtet wird, scheint aus diesem Grund fraglich. Schlieslich wird eine vollstandig elektronische Kommunikation bei den Amtsgerichten nach der gegenwartigen Lage nicht zu erreichen sein, da nicht anwaltlich vertretene Personen auch zukunftig Antrage und Erklarungen schriftlich oder mundlich zum Protokoll der Geschaftsstelle einreichen durfen. Auch ist eine elektronische Zustellung im Parteiprozess nur moglich, wenn die Parteien dieser vorher zugestimmt haben.Eine medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten wurde erst mit der vollstandigen Nutzung der elektronischen Akte gelingen. Diese wird bislang weder an den Amtsgerichten noch an den Landgerichten flachendeckend eingesetzt, sodass mit einem reibungslosen elektronischen Rechtsverkehr wohl fruhestens zum 1. Januar 2026 gerechnet werden kann. Problematisch ist auserdem, dass die elektronische Akte lediglich die Sammlung von Schriftsatzen aus Papier durch inhaltsgleiche PDF-Dateien ersetzt. Ihre Aufbereitung fuhrt im Vergleich zur herkommlichen Prozessakte zu keinen Arbeitserleichterungen. Vielmehr ergeben sich neue Aufgabenbereiche, die zu einer Mehrbelastung fuhren konnen. So werden den Richterinnen und Richtern durch die elektronische Aktenfuhrung Aufgaben ubertragen, die fruher von der Geschaftsstelle ubernommen wurden. Auserdem mussen sie sich neben ihrer richterlichen Tatigkeit mit den technischen Herausforderungen auseinandersetzen, die mit einer elektronischen Aktenfuhrung einhergehen.Die Verankerung von elektronischen Formularen gemas § 130c ZPO, die ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form ubermittelt werden konnen, ist hingegen positiv zu bewerten. Sie konnen den Grundstein fur die Entwicklung eines zukunftigen Online-Verfahrens bilden. Die potentielle Bedeutung von Formularen darf auch nach Auffassung von Preus nicht unterschatzt werden.Insbesondere die Ubermittlung strukturierter maschinenlesbarer Daten konne dazu beitragen, die gerichtlichen Arbeitsablaufe wesentlich effizienter gestalten.Hinsichtlich der mundlichen Verhandlung ist festzustellen, dass diese gegenwartig vorrangig im Gerichtssaal stattfindet. Die Gerichte konnen eine Videoubertragung zwar von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien anordnen. Die Richterinnen und Richter haben sich aber wahrend der Videoubertragung im Gerichtssaal aufzuhalten. Den Parteien steht es dabei frei, ob sie an der mundlichen Verhandlung in Person oder von einem anderen Ort aus durch Videoubertragung teilnehmen. Die Moglichkeit, personlich an der mundlichen Verhandlung im Gerichtssaal teilzunehmen, wird also nicht eingeschrankt.
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The legislature laid the foundation for an electronic discovery process with the regulations on the use of electronic means of communication and the introduction of electronic files. It is to be welcomed that the electronic communication channels are being improved by the introduction of the electronic citizens' and organizations' mailbox and user accounts in the sense of the Online Access Act for legal and natural persons. However, it remains to be seen what effects the introduction of new, secure transmission channels will have. There is currently no software available that allows citizens and organizations to use the electronic mailbox free of charge. The national regulatory control council, which accompanies and evaluates the implementation of online access, comes to the conclusion that the requirement to offer all relevant administrative services via the federal, state and local government internet portals by the end of 2022 can no longer be achieved Out of a total of 575 planned administrative services, 16 services are currently available digitally across the board. 14 of the 16 available administrative services are federal services. For this reason, it seems questionable whether the user account will be set up as a secure transmission channel at the end of 2022. Ultimately, fully electronic communication will not be possible at the local courts under the current situation, as persons not represented by a lawyer will continue to be able to submit applications and statements in writing or orally for the minutes of the office. Electronic service in party proceedings is also only possible if the parties have agreed to this beforehand.Media-free communication with the courts would only be possible with full use of electronic files. This has not yet been used across the board in either the local courts or the regional courts, so smooth electronic legal transactions cannot be expected until January 1, 2026 at the earliest. Another problem is that the electronic file simply replaces the collection of paper documents with PDF files with the same content. Compared to conventional process files, their preparation does not lead to any work being made easier. Rather, new areas of responsibility arise that can lead to additional workload. Through electronic file management, the judges are given tasks that were previously carried out by the office. In addition to their judicial work, they also have to deal with the technical challenges that come with electronic file management.However, the anchoring of electronic forms in accordance with Section 130c ZPO, which can be transmitted in whole or in part in a structured, machine-readable form, is to be viewed positively. They can form the basis for the development of a future online procedure. In Preus' opinion, the potential importance of forms should not be underestimated. In particular, the transmission of structured, machine-readable data could help make judicial work processes much more efficient.With regard to the oral hearing, it should be noted that it currently takes place primarily in the courtroom. The courts can order a video transmission ex officio or at the request of the parties. However, the judges must remain in the courtroom during the video transmission. The parties are free to choose whether they attend the oral hearing in person or from another location via video transmission. The possibility of personally attending the oral hearing in the courtroom is therefore not restricted.
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Computer science.
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Westfaelische Wilhelms-Universitaet Muenster (Germany).
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Dissertations Abstracts International
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Ph.D.
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German
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